Luftreiniger für verbesserte Luftqualität

  08.07.2021Kategorie Wissen & How-To, Wissenschaft

Die Diskussionen um den Einsatz von Luftreinigern häufen sich. Vor allem mit Blick auf den Herbst und wieder steigende Infektionszahlen. Luftreiniger können einen Beitrag zur Senkung des Infektionsrisikos in geschlossenen Räumen wie Klassenzimmern oder Großraumbüros leisten. Wo ist der Einsatz sinnvoll und was sollten Sie bei der Anschaffung beachten?

Was können Luftreiniger?

Luftreiniger filtern:

  • Pollen
  • Schimmelsporen
  • Feinstaub/Hausstaub
  • Gerüche
  • Bakterien und Viren

Luftreiner eignen sich besonders gut für Allergiker, Asthmatiker und Risikopatienten. In Pandemiezeiten können sie außerdem einen Beitrag leisten das Infektionsrisiko zu senken.

Wie wirken Luftreiniger gegen Viren und Bakterien?

Besonders gut geeignet sind Luftreiniger gegen Viren und Bakterien in Büros und Schulen sowie in Wartezimmern, Kantinen, Aufenthaltsräumen oder Geschäften. Also an Orten, wo sehr viele Menschen aufeinandertreffen und es nur bedingt die Möglichkeit gibt zu lüften.

Da die meisten Ansteckungen in Innenräumen erfolgen und das Lüften allein nicht ausreichend ist, können Luftreiniger helfen. In der Luft befinden sich Aerosole, das sind die Partikel, die Viren übertragen können.

Luftreiniger mit der Filterklasse H13 und H14 können diese Partikel aus der Luft zu 99,95% entfernen. Ebenfalls können hochwertige Luftreiniger die Virenlast in einem 80-Quadratmeter-Raum innerhalb von 6 Minuten halbieren.

Worauf müssen öffentliche Einrichtungen wie Schulen achten?

Da Klassenzimmer in der Regel sehr groß sind, wird ein leistungsfähiges und hochwertiges Gerät benötigt, welches sehr viele Geräte auf dem Markt ausschließt. In diesem Fall sollte man zu einem leistungsfähigen Gerät greifen, welches für große Räume, wie Klassenräume, Gruppenräume oder allgemein große Räume, in denen sich viele Menschen gleichzeitig aufhalten, ausgelegt ist.

Ein Raumluftfilter muss das sechsfache des Raumvolumens innerhalb einer Stunde filtern können. Bei einem 20-Quadratmeter-Raum mit einem Volumen von rund 50 Kubikmetern, muss das Gerät also 300 Kubikmeter Luft innerhalb einer Stunde filtern können.

Nur „High Efficiency Particulate Air“ (HEPA)-Filter können luftgetragene Teilchen in der Größenordnung von Viren sicher abscheiden. Viren sind jedoch gebunden an größere Aerosolpartikel, die nur durch bestimmte Filter problemlos und sicher filtern und auflösen.

Auch die Position des Luftreinigers ist wichtig. Hier gehen die Experten je nach Position von einer schlechteren Leistung von rund 20 % aus. Beispielsweise können Objekte an Decken, wie Lampen, den Luftstrom stören.

Das Gerät sollte idealerweise nicht lauter als 52 Dezibel sein. Dies ist der grobe Grenzwert, ab wann ein Geräusch als störend empfunden wird und das Arbeiten, sei es in der Schule oder im Büro, ungehindert und erträglich ist.

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    Diese Kriterien müssen erfüllt werden:

    • Filterklasse H13 oder H14, welche die virenbeladenen Aerosolpartikel problemlos entfernen können.
    • Geringe Geräuschentwicklung
    • Das Gerät muss für einen Dauereinsatz geeignet sein
    • Wirksamkeit gegen ultrafeine Teilchen
    • Luftdurchsatz pro Stunde (Luftreiniger-Leistung): Ein Raumluftfilter muss das sechsfache des Raumvolumens innerhalb einer Stunde filtern können.

    Der Einsatz von Luftreinigern ersetzt jedoch nicht das Lüften. Da wir aber nicht nur Aerosolpartikel ausatmen, sondern auch Kohlenstoffdioxid (CO2), sollten wir natürlich trotzdem regelmäßig lüften. Ein Luftreiniger kann die CO2-Konzentration messen. Dieser erhöht dann seine Leistung, wenn die Konzentration zu hoch ist.

    Wird die Investition von mobilen Luftreinigern gefördert?

    Die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten lohnt sich auch finanziell, denn es gibt verschiedene bundesweite und länderspezifische Förderprogramme, die Investition von Luftreiniger bezuschussen.

    Bundesweit

    Im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfen III fördert die Bundesregierung die Anschaffung von Luftreinigern. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, Freiberufler, Solo-Selbstständige, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen die Corona-bedingt zwischen November 2020 und Juli 2021 Umsatzeinbußen verzeichneten. Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind bei der Überbrückungshilfe III jedoch nicht antragsberechtigt. Als Überbrückungshilfe III Plus wurde die Förderung jetzt auch verlängert und erweitert und deckt somit die Monate Juli bis September 2021 ab. Sie fördern auch Investitionsmaßnahmen, die dazu beitragen, Infektionsrisiken zu reduzieren, wie zum Beispiel Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen in Unternehmen. Der Antrag kann bis zum 31. Oktober 2021 über die jeweiligen Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden.

    Länderspezifisch

    Außerdem stellen die Bundesländer Fördergelder für die Anschaffung von mobilen Luftreinigern öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung. Allerdings ist die Bewilligung der Fördermittel an die Voraussetzung geknüpft, dass die entsprechenden Räume nicht oder nicht hinreichend gelüftet werden können und keine entsprechend ausgerüstete RLT (raumlufttechnische Anlage) vorhanden ist.

    BundeslandFörderung
    Baden-WürttembergEinmalzahlung in Höhe von 3000 EUR
    Zusätzlich: individuelle Zahlung
    BayernFörderung von mobilen Luftreinigern für Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen:
    1.750 EUR je Klassen- bzw. Fachraum für Luftreiniger mit HEPA Filter und CO2-Sensoren, max. 3.500 EUR pro Gerät
    (Fördersumme 60 Mio. EUR)
    BerlinFörderung mobiler Luftreiniger in Schulen
    (Fördersumme insgesamt 4,5 Mio. EUR)
    HamburgEinmalbetrag von 400 EUR je Klassenzimmer zu Förderung geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen (auch mobile Luftreiniger)
    Hessenbedarfsorientierte Anschaffung von Luftreinigungsgeräten in Schulen
    (Fördersumme insgesamt 10 Mio. EUR)
    Nordrhein-WestfahlenFörderung von mobilen Luftreinigern und von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen und Sporthallen
    (Fördersumme insgesamt 50 Mio. EUR)
    Rheinland-PfalzFörderung mobiler Luftreiniger (Anschaffungskosten 3.000 – 5000 EUR) in Schulen
    (Fördersumme insgesamt 6 Mio. EUR)
    Saarlandbedarfsorientierte Anschaffung mobiler Lüftungsgeräte für Klassenzimmer, die nicht ausreichend belüftet werden können
    (Fördersumme insgesamt 4 Mio. EUR)
    Thüringenin begründeten Einzelfällen, wo eine ausreichende Lüftung der Innenräume nicht möglich ist, soll es vereinzelt Unterstützung für Schulträger geben (Fördersumme für Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen insgesamt 5 Mio. EUR)
    Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-VorpommernFür diese Bundesländer liegen aktuell noch keine Förderungsprogramme vor. Aktuelle Nachrichten aus diesen Bundesländern zeigen jedoch, dass die Diskussionen über Luftreiniger in geschlossenen Räumen sich verstärken und auch Schulen bereits Luftreiniger anschaffen.

    Sind Luftreiniger auch im privaten Umfeld sinnvoll?

    Das Interesse an Luftreinigern ist ebenfalls im Privatumfeld gestiegen. So bietet der Markt verschiedene Geräte schon mit Preisen von Hundert Euro für mobile Luftreiniger an. Im Internet findet man Massen an Vergleichstests. Doch mit einem kritischen Blick kommen auch die Schwächen der Geräte zum Vorschein.

    Beispielsweise ist der Begriff HEPA nicht normiert, jeder Hersteller von Luftreinigern kann diese Angabe zu Werbezwecken nutzen. Für die beworbene Filterung von virushaltige Partikeln ist jedoch die Kennzeichnung der Filterklasse H13 und H14 entscheidend, da nur diese die mit Viren behafteten Aerosole filtern. Daher achten Sie darauf, dass die Leistungsdaten des Luftreinigers von unabhängigen Stelle getestet und bestätigt wurden.

    Außerdem sollte die Filterleistung des Gerätes zur Raumgröße und Personenanzahl angepasst werden. Bei engen menschlichen Kontakt in Privathaushalten rät die Verbrauchzentrale auch dazu, die allgemein geltenden Lüftungs- und Hygieneregeln zu verfolgen.

    Quelle: Adobe Stock

    Luftreiniger reduzieren nachweislich die Konzentration virushaltiger Aerosole in geschlossenen Räumen. Bundes- und Landesregierungen haben die Wirksamkeit hochwertiger Luftreiniger als Vorsichts- und Hygienemaßnahme in der Coronapandemie erkannt und fördern neben öffentlichen Einrichtungen auch die Investition von Luftreinigern in privaten Unternehmen. Luftreiniger mit H13- oder H14-Filtern bieten zusätzliche Sicherheit für die Reduzierung des Infektionsrisikos in geschlossenen Räumen. Dennoch stellen keinen gänzlichen Ersatz für das regelmäßige Lüften dar, weil sie die notwendige Zufuhr von Frischluft nicht ersetzen.

    Weitere Informationen:

    Sie suchen nach Luftreinigern? In unserem Online Shop finden Sie eine riesige Auswahl.

    Quellen:

    Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

    Bundesumweltamt 2020: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/corona-in-schulen-luftreiniger-allein-reichen-nicht

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